Unsere Naturschutzgebiete in Mainz und Umgebung
„Warum der Layenhof bisher nicht Nationales Naturerbe geworden ist“
Es war nicht das übliche Sommertheater, dass in der nachrichtenarmen Zeit der Layenhof zum umstrittenen Pressethema wurde.
Auch der NABU beteiligte sich an der öffentlichen Diskussion. Worum ging es?
Am 13. Januar 2006 erregte eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
beträchtliches Aufsehen. Darin teilte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mit, die Bundesregierung habe unmittelbar nach
der Regierungsbildung einen Verkaufsstopp für alle gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzflächen, die sich im Eigentum
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden, verfügt. Laut der Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 sollten
auf diese Weise 100.000 Hektar „Nationales Naturerbe“ dauerhaft gesichert bleiben und kostenlos an die Länder
oder die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) übertragen werden.
Nun befindet sich erstens das ehemalige US-Airfield Finthen seit seiner Freigabe seitens der US-Streitkräfte 1992 im Eigentum der Bundesrepublik bzw. der BImA. Zweitens gehören nach übereinstimmenden Erkenntnissen der fachzuständigen rheinland-pfälzischen Naturschutzbehörden, der Stadt Mainz und des NABU die unbebauten Flächen - etwa 110 Hektar der Gesamtfläche von 190 Hektar - erstrangig zu dem Nationalen Naturerbe; sie haben dank ihrer natürlichen Ausstattung und ihrer langjährigen nutzungsbedingten Offenhaltung - nicht zuletzt infolge des Flugbetriebs, der deshalb auch fortbestehen sollte, - hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Aus diesem Grunde unterliegen sie auch dem strengen Schutz des § 28 des Landesnaturschutzgesetzes.
Damit, so sollte man meinen, waren die Bedingungen eindeutig erfüllt, das Flugplatzgelände dem Nationalen Naturerbe zuzurechnen, die Veräußerung zu verbieten und es unserem Bundesland kostenlos zu übergeben. Leider aber bewahrheitete sich erneut, dass beim Naturschutz mit merkwürdigen Überraschungen zu rechnen ist.
Lange vor der Initiative der neuen Bundesregierung hatten die Stadt Mainz und die Ortsgemeinde Wackernheim, unterstützt vom Land, mit dem Bund über den Ankauf des Layenhofgeländes verhandelt, freilich, wie man annehmen muss, ohne Ergebnis. Das dürfte am Preis und an den Zahlungsschwierigkeiten der überschuldeten Kommunen gelegen haben. Nachdem im November 2005 die Zugehörigkeit des Layenhofs zum Nationalen Naturerbe am Horizont erschien, ging auf einmal alles auffällig schnell. Der günstige Preis von 7,15 Mio Euro wurde vereinbart, ein Landeszuschuss von 4 Mio Euro zu diesem Preis war versprochen, und, um Planung und Bezahlung zu sichern, beschlossen Mainz und Wackernheim noch vor Weihnachten im Eiltempo einen Zweckverband Layenhof / Münchwald als Käufer des Areals. Die Eile wurde damit begründet, dass die Verkaufsbereitschaft des Bundes spätestens im Februar 2006 erlösche. - Von der Alternative einer kostenlosen Übertragung als Nationales Naturerbe drang keine Silbe an die Öffentlichkeit!
Nun befindet sich erstens das ehemalige US-Airfield Finthen seit seiner Freigabe seitens der US-Streitkräfte 1992 im Eigentum der Bundesrepublik bzw. der BImA. Zweitens gehören nach übereinstimmenden Erkenntnissen der fachzuständigen rheinland-pfälzischen Naturschutzbehörden, der Stadt Mainz und des NABU die unbebauten Flächen - etwa 110 Hektar der Gesamtfläche von 190 Hektar - erstrangig zu dem Nationalen Naturerbe; sie haben dank ihrer natürlichen Ausstattung und ihrer langjährigen nutzungsbedingten Offenhaltung - nicht zuletzt infolge des Flugbetriebs, der deshalb auch fortbestehen sollte, - hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Aus diesem Grunde unterliegen sie auch dem strengen Schutz des § 28 des Landesnaturschutzgesetzes.
Damit, so sollte man meinen, waren die Bedingungen eindeutig erfüllt, das Flugplatzgelände dem Nationalen Naturerbe zuzurechnen, die Veräußerung zu verbieten und es unserem Bundesland kostenlos zu übergeben. Leider aber bewahrheitete sich erneut, dass beim Naturschutz mit merkwürdigen Überraschungen zu rechnen ist.
Lange vor der Initiative der neuen Bundesregierung hatten die Stadt Mainz und die Ortsgemeinde Wackernheim, unterstützt vom Land, mit dem Bund über den Ankauf des Layenhofgeländes verhandelt, freilich, wie man annehmen muss, ohne Ergebnis. Das dürfte am Preis und an den Zahlungsschwierigkeiten der überschuldeten Kommunen gelegen haben. Nachdem im November 2005 die Zugehörigkeit des Layenhofs zum Nationalen Naturerbe am Horizont erschien, ging auf einmal alles auffällig schnell. Der günstige Preis von 7,15 Mio Euro wurde vereinbart, ein Landeszuschuss von 4 Mio Euro zu diesem Preis war versprochen, und, um Planung und Bezahlung zu sichern, beschlossen Mainz und Wackernheim noch vor Weihnachten im Eiltempo einen Zweckverband Layenhof / Münchwald als Käufer des Areals. Die Eile wurde damit begründet, dass die Verkaufsbereitschaft des Bundes spätestens im Februar 2006 erlösche. - Von der Alternative einer kostenlosen Übertragung als Nationales Naturerbe drang keine Silbe an die Öffentlichkeit!
Erst als Mitte Januar diese Alternative bekannt wurde, wurde der Verkauf an den Zweckverband zum Problem, - auch zum
Problem für die Naturschutzbehörden des Landes! Der NABU machte sich zum Sprecher der Verwunderung, warum das Land
Rheinland-Pfalz den Layenhof nicht aufgrund seiner hochgradigen Eignung als Nationales Naturerbe kostenlos annehmen,
sondern den Ankauf durch den Zweckverband mit vier Mio Euro unterstützen wollte. Es zeichnete sich nämlich rasch ab, dass
die für das Land, für die Natur und schließlich auch für Mainz und Wackernheim höchst vorteilhafte Lösung nicht gewollt
war. An wem lag das? Am Bund, in dessen am 21.06.2006 veröffentlichter Liste der dem Naturerbe zugerechneten
Liegenschaften der Layenhof nicht auftauchte? Oder am Land, das dem NABU am 26.06.2006 durch die Staatssekretärin des
MUFV erklären ließ, es habe nie eine Vorschlagsliste des Landes RLP zum Nationalen Naturerbe gegeben und man werde sich
gegen eine Aufnahme des Layenhofs aussprechen? Es mag klären, wer will, wie sich das aufeinander reimt.
Die wahren Gründe für dieses unverständliche Vorgehen dürften in der üblichen Geringachtung des Naturschutzes gegenüber anderen Interessen zu suchen sein. Dahin deutet es, dass bereits im Januar seitens der Stadt Mainz die naturschutzfachliche Qualifizierung des Layenhofgebiets massiv bestritten und sein Status als Naturerbe für künftige Generationen als nicht nachvollziehbar angesehen wurde. Im Klartext: Nicht unerhebliche Teile der naturschutzrechtlich belangvollen Flächen können danach anderweitigen, nicht naturschutzkonformen Nutzungen zugeführt werden. Bezeichnenderweise kommt diese Einschätzung mit Billigung des Oberbürgermeisters und des Wirtschaftsdezernenten von der Grundstücksverwaltungsgesellschaft (GVG) der Stadt Mainz, die selbstverständlich keinerlei naturschutzfachliche Bewertungskompetenz besitzt. Dem Vernehmen nach wurden die fachlich zuständigen Organe der Stadtverwaltung bisher nicht beteiligt. Noch schlimmer ist es, dass genau diese Gesellschaft im Zweckverbandsvertrag als Treuhänder für die technische und finanzielle Abwicklung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vorgesehen ist. Noch bevor der in Gründung befindliche Zweckverband überhaupt rechtlich existiert, exponiert sich die GVG, indem sie grundlegende Voraussetzungen des Planungsprozesses in unzulässiger Weise präjudiziert. Da ist für die Zukunft nichts Gutes zu erwarten.
Es ist wohl nicht zu weit hergeholt, wenn der NABU vor diesem Hintergrund den Entwicklungsplänen der Stadt Mainz für Layenhof / Münchwald mit größtem Misstrauen begegnet. Man muss davon ausgehen, dass umfangreichere Bebauungsabsichten verfolgt werden, die in diesem sensiblen Offenlandbereich raumordnerisch wie siedlungspolitisch nicht zu verantworten sind und für die überwiegende Gründe des Wohles der Allgemeinheit keinesfalls geltend gemacht werden können. Die Bereitschaft des Landes, die Stadt in diesen Bestrebungen mit dem Zuschuss von vier Mio Euro zu unterstützen, legt zudem die Vermutung nahe, dass in der zustimmenden Haltung der Landesregierung der Grund zu suchen ist, weshalb sie keinen Wert darauf legte, die unwiederbringlichen Biotope des Layenhofs als Nationales Naturerbe zu bewahren. Passend dazu kann man sich dann auch den Grund erklären, was auf seiten des Bundes zur Nichtberücksichtigung des Layenhof / Münchwald-Gebietes geführt hat: Für die BImA war die Einnahme des Kaufpreises von 7,15 Mio Euro gewissermaßen beschlossene Sache; das sollte durch die Dazwischenkunft der Naturerbebewahrung nicht aus dem Gleis gebracht werden. - Die Nichtberücksichtigung des Layenhofs im Rahmen der Sicherung Nationalen Naturerbes ist ein beunruhigender Exemplarfall für die fortbestehende Zurücksetzung des Naturschutzes gegenüber letzten Endes wirtschaftlich motivierten und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit höchst fragwürdigen Interessen.
Die wahren Gründe für dieses unverständliche Vorgehen dürften in der üblichen Geringachtung des Naturschutzes gegenüber anderen Interessen zu suchen sein. Dahin deutet es, dass bereits im Januar seitens der Stadt Mainz die naturschutzfachliche Qualifizierung des Layenhofgebiets massiv bestritten und sein Status als Naturerbe für künftige Generationen als nicht nachvollziehbar angesehen wurde. Im Klartext: Nicht unerhebliche Teile der naturschutzrechtlich belangvollen Flächen können danach anderweitigen, nicht naturschutzkonformen Nutzungen zugeführt werden. Bezeichnenderweise kommt diese Einschätzung mit Billigung des Oberbürgermeisters und des Wirtschaftsdezernenten von der Grundstücksverwaltungsgesellschaft (GVG) der Stadt Mainz, die selbstverständlich keinerlei naturschutzfachliche Bewertungskompetenz besitzt. Dem Vernehmen nach wurden die fachlich zuständigen Organe der Stadtverwaltung bisher nicht beteiligt. Noch schlimmer ist es, dass genau diese Gesellschaft im Zweckverbandsvertrag als Treuhänder für die technische und finanzielle Abwicklung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vorgesehen ist. Noch bevor der in Gründung befindliche Zweckverband überhaupt rechtlich existiert, exponiert sich die GVG, indem sie grundlegende Voraussetzungen des Planungsprozesses in unzulässiger Weise präjudiziert. Da ist für die Zukunft nichts Gutes zu erwarten.
Es ist wohl nicht zu weit hergeholt, wenn der NABU vor diesem Hintergrund den Entwicklungsplänen der Stadt Mainz für Layenhof / Münchwald mit größtem Misstrauen begegnet. Man muss davon ausgehen, dass umfangreichere Bebauungsabsichten verfolgt werden, die in diesem sensiblen Offenlandbereich raumordnerisch wie siedlungspolitisch nicht zu verantworten sind und für die überwiegende Gründe des Wohles der Allgemeinheit keinesfalls geltend gemacht werden können. Die Bereitschaft des Landes, die Stadt in diesen Bestrebungen mit dem Zuschuss von vier Mio Euro zu unterstützen, legt zudem die Vermutung nahe, dass in der zustimmenden Haltung der Landesregierung der Grund zu suchen ist, weshalb sie keinen Wert darauf legte, die unwiederbringlichen Biotope des Layenhofs als Nationales Naturerbe zu bewahren. Passend dazu kann man sich dann auch den Grund erklären, was auf seiten des Bundes zur Nichtberücksichtigung des Layenhof / Münchwald-Gebietes geführt hat: Für die BImA war die Einnahme des Kaufpreises von 7,15 Mio Euro gewissermaßen beschlossene Sache; das sollte durch die Dazwischenkunft der Naturerbebewahrung nicht aus dem Gleis gebracht werden. - Die Nichtberücksichtigung des Layenhofs im Rahmen der Sicherung Nationalen Naturerbes ist ein beunruhigender Exemplarfall für die fortbestehende Zurücksetzung des Naturschutzes gegenüber letzten Endes wirtschaftlich motivierten und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit höchst fragwürdigen Interessen.
![[ NSF-Schild West (Foto: Helge May) ] [ NSF-Schild West (Foto: Helge May) ]](/img/kopf/nsg-schild_west_helge_may.jpg)
