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Unsere Naturschutzgebiete in Mainz und Umgebung

Laubenheimer-Bodenheimer Ried


Das heutige Naturschutzgebiet (NSG) Laubenheimer-Bodenheimer Ried wurde in zwei Teilschritten ausgewiesen. Zunächst wurde am 29. Januar 1982 ein 71 ha großes Areal der Namengebenden Rheinniederung unter Schutz gestellt. Dann folgte am 17. Juni 1998 eine Erweiterung um 110 ha, somit zu einem Zeitpunkt, als das vom Land Rheinland-Pfalz beantragte Raumordnungsverfahren über die Errichtung eines Hochwasserrückhalteraumes bereits im Januar 1996 zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Errichtung eines technisch gesteuerten Polders Laubenheim-Bodenheim raumverträglich sei.

[ Kiebitz (Foto: NABU-Naturschutzzentrum Rheinauen) ]
Kiebitz (Foto: NABU-Naturschutzzentrum Rheinauen)

Die erste Schutzgebietsausweisung bezweckte die Erhaltung der Feuchtwiesen, Röhricht- und Wiesenflächen sowie der Halbtrockenrasen, Teiche und Gräben nebst der an diese Lebensräume gebundenen Tierarten. Auf der Erweiterungsfläche sollte die auentypische, wechselfeuchte Geländeoberfläche, die in der Rheinniederung vor allem durch Extensivgrünland sowie naturnahe, von Röhricht gesäumte Fließrinnen und Kleingewässer charakterisiert ist, darüber hinausgehend wiederhergestellt werden. Zwischenzeitlich wurden Teilbereiche des NSG zudem auch nach europäischem Naturschutzrecht als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) deklariert.

Wie nun ist der Zweck des NSG mit dem im Jahr 2006 begonnenen Polderbau vereinbar? Kurz gesagt: Wir wissen es nicht. Gemäß der Vorhabenbeschreibung sollten zwar negative Auswirkungen auf das NSG, insbesondere solche infolge nachteiliger Veränderungen der Grundwasserbestände, vermieden werden, doch welche Folgen die Errichtung der geplanten Spundwand tatsächlich auf den Wasserhaushalt im Ried haben wird, lässt sich definitiv nicht prognostizieren.

Die Spundwand wird bis zu der wasserundurchlässigen Rupeltonschicht in acht bis zwölf Meter Tiefe in die Erde getrieben, um die Siedlungsgebiete im Falle einer Flutung des Polders vor Druckwasser zu schützen. Durch diese Spundwand wird aber auch im Gegenzug verhindert, dass aus dem rheinhessischen Hügelland abfließendes Oberflächenwasser wie bisher durch das Ried hindurch in den Rhein gelangen kann. Stattdessen soll eine zügige Ableitung des Oberflächenwassers über das Grabensystem erfolgen, von wo es mittels eines neuen Schöpfwerkes in Bodenheim durch eine Druckleitung in den Rhein gepresst wird. Kommt es hierdurch zu einer Absenkung der Grundwasserstände verbunden mit einer weitergehenden Austrocknung des Rieds, wird dies gravierende Auswirkungen auf die zu schützende Natur haben.

Auch das sichtbare Landschaftsbild verändert sich durch den Bau des 4,50 bis 5 m hohen Deiches dauerhaft. Der Flächenbedarf für den 4,5 km langen und im Sockel ca. 40 m breiten Deich beträgt rund 18 ha. Die benötigten Flächen wurden in der Vergangenheit nahezu ausnahmslos ackerbaulich genutzt. Für den Verlust ihrer Flächen wurden die betroffenen Landwirte teilweise mit der Überlassung von Wiesenflächen innerhalb des NSG entschädigt. Dass im Gegenzug der Deich mit einer Grasmischung eingesät wird und somit eine Umwandlung von rund 20 ha Ackerland in Grünland stattfindet, ist nur ein schwacher Ersatz für die verlorenen Wiesenlebensräume der geschützten Tier- und Pflanzenarten, wird der Deich doch wesentlich intensiver gepflegt, was deutlich mehr Störungen für die Tiere mit sich bringt, von der floristischen Verschlechterung mal ganz zu schweigen.

Für den Bau des Deiches werden ca. 400.000 Kubikmeter Erdmassen benötigt, die mit ca. 15.000 LKW-Fuhren aus weitem Umkreis herbeigeschafft werden. In diesem Zusammenhang ist interessant zu wissen, dass die Stadt Mainz jüngst die 10jährige Gültigkeitsdauer einer Plangenehmigung nach Wasserrecht zur Anlage eines Teiches auf einem eigenen Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Dammtrasse hat verfallen lassen, da die Kosten für die Abfuhr des Erdaushubs die finanziellen Möglichkeiten der Stadt überstiegen. Anders als die Stadt Mainz sah der NABU Rheinland-Pfalz in dem Deichbau die einmalige Chance, die Ziele und Maßnahmen des Hochwasserschutzes mit den Zielen des Naturschutzes zu verknüpfen. Daher trat der NABU mit einer Konzeption an die Stadt Mainz und die Verbandsgemeinde Bodenheim heran, die vorsieht, einen Teil der benötigten Erdmassen kostensparend aus der Anlage mehrerer Wasser- und Röhrichtflächen zu gewinnen und auf diese Weise gleichzeitig neuen Lebensraum für Wasservögel und Amphibien zu schaffen. Auch die Menschen hätten durch die Attraktivitätssteigerung des Rieds als Naherholungsraum profitiert. Flächen für die Herstellung von Gewässerzonen sind vorhanden, werden doch im Umfeld des Rieds aktuell große Ausgleichsflächen für diverse Bauvorhaben ausgewiesen (neben dem Polderbau auch für den Sport- und Gewerbepark Bodenheim und das Baugebiet Nackenheim). Doch obwohl es bei dieser Idee nur Gewinner gibt, ist sie bei der Stadt Mainz dennoch auf taube Ohren gestoßen. Zwar hat die Verbandsgemeinde Bodenheim weiterhin Interesse an der Umsetzung der NABU-Konzeption, doch reduziert sich durch die Nichtbeteiligung der Stadt Mainz mit ihren Ausgleichsflächen das geplante Feuchtbiotop zu einem Feuchtbiotöpchen.

[ Weißstorch (Foto: Olaf Strub) ]
Weißstorch (Foto: Olaf Strub)

Noch Anfang der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts galt das Laubenheimer- Bodenheimer Ried als echtes Vogelparadies. Es wurden über 80 Vogelarten festgestellt, die hier brüteten oder sich vorübergehend aufhielten.

Besonders erwähnenswert sind einige Gelege der Großen Rohrdommel und der Zwergrohrdommel. Auch Blau-, Schwarz- und Braunkehlchen sowie viele, schon von ihrem Namen her mit dem Röhricht verbundene Arten wie Rohrammer, Rohrschwirl, Teichrohrsänger, Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, und viele mehr wurden hier nachgewiesen.

Auch aus floristischer Sicht galten die Rheinwiesen einst als bemerkenswert. Das Laubenheimer-Bodenheimer Ried hat sogar eine echte Rarität aus der Schwertlilienfamilie vorzuweisen, die Iris spuria, deren Vorkommen zwischen Mainz und Oppenheim, neben einem kleinen Bestand bei Trebur, den einzigen deutschen Standort darstellt. Für die Erhaltung dieses überaus wertvollen Iris-spuria-Vorkommens wenden engagierte Laubenheimer Bürger mit Unterstützung durch die Mainzer Naturschutzvereine viele Stunden ehrenamtlicher Biotoppflege auf, die im Wesentlichen regelmäßige Mahden beinhaltet, denn die Iris spuria gedeiht nur an sonnigen, unverbuschten Standorten.

Alles in allem hat sich die Qualität des NSG im Laufe der letzten 25 Jahre jedoch rapide verschlechtert. Der Charakter einer offenen Riedlandschaft wurde durch den Rückgang der Gründlandnutzung immer stärker beeinträchtigt. Die einst unter Schutz gestellten Feuchtwiesen sind zu Gunsten einer verstärkten landwirtschaftlichen Nutzung gewichen. Entsprechend sind viele der oben erwähnten Vogelarten heute auch nicht oder kaum mehr in diesem Gebiet anzutreffen.

Der Polder bringt eine weitere Habitatverschlechterung mit sich. Der NABU hat die Entscheidung für die gesteuerte Hochwasserrückhaltung in der Rheinniederung bei Mainz-Laubenheim und Bodenheim von Anbeginn an als verfehlt beurteilt. Zudem wurde gutacherlich festgestellt, dass dieses Gebiet auch für eine natürliche Hochwasserrückhaltung geeignet gewesen wäre.

Somit ist wahrscheinlich die historisch letzte Chance für die Wiedergewinnung der Rheinaue in wenigstens kleinen Teilen ohne Not vertan worden. Statt auf Natur wurde wieder einmal auf Technik gesetzt und die Aue in ihrem naturfernen Zustand gehalten.

Heike Klüppelberg